Liebe Patientinnen und Patienten,

Sie wollen Sicherheit für die Zukunft Ihrer ärztlichen Versorgung?
Sie wollen auch morgen von Ihrer Kasse alle die ärztlichen Leistungen bezahlt bekommen, die Sie heute gewohnt sind?
Sie wollen die beruhigende Gewissheit, dass alles beim Alten bleibt?

Zahlreiche EKG-Untersuchungen, Sonographien, umfassende Check-Ups – jeder Patient weiß aus eigenen Erfahrungen, wie stark in den letzten Jahren die Leistungen der Krankenkassen reduziert wurden.

Vieles, was früher selbstverständlich und kostenfrei war, gibt es heute gar nicht mehr oder nur noch auf eigene Rechnung. Und jeder weiß: Der Trend wird weiter zunehmen.

Und trotzdem: Es gibt eine Möglichkeit für Sie, diesen Trend zu stoppen.
Und vor allem: Es gibt eine Möglichkeit für Sie, diesen Trend kostenfrei zu stoppen.

Die Lösung hierzu heißt: Hausarzt zentrierte Versorgung (HZV) 

 

Was ist ein Hausarztvertrag?

Ein Hausarztvertrag ist ein direkter Vertrag zwischen Ihrem Hausarzt und Ihrer Krankenkasse. Ärzte und Kassen brauchen Planungssicherheit. Und sie brauchen möglichst kurze Wege, die verhindern, dass die Gesundheitsausgaben „unterwegs“ in Bürokratie versickern.

Das Hausarztprogramm ist insbesondere für Sie interessant, wenn Sie weiterhin die umfassenden Leistungen unserer Praxis nutzen möchten. Diese Leistungen haben wir bisher immer erbracht, obwohl sie oft nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden.

Deswegen bietet Ihre Krankenkasse Ihnen heute an:

Werden Sie mit einer Unterschrift Teil des neuen Hausarztvertrages und Ihnen können im Gegenzug eine Reihe wertvoller Zusatzleistungen garantiert werden, wie zum Beispiel:

+ Kostenlose Atteste für Arbeitgeber, Kindergarten und Schule

+ Kostenloses Eintragen in Bonushefte der Krankenkasse

+ Regelmäßige Akutsprechstunde – taggleiche Behandlung

+ Früh-Sprechstunde – Termine Dienstag bis Donnerstag ab 7 Uhr

+ Begrenzung der Wartezeit (für Terminpatienten) auf möglichst max. 30 Min.

+ Koordinierungsleistung Ihrer Behandlungen durch unsere Praxis

+ Keine Zusatzkosten für Sie

 

Und das Beste zum Schluss:

So lange Sie Teil des Hausarztvertrages sind, verpflichtet sich Ihre Krankenkasse Ihnen gegenüber, den heutigen Leistungsstand (mindestens) zu halten!

Leistungsreduzierungen gehören der Vergangenheit an! Versprochen!

 

Was können Sie tun, um Teil des Hausarztvertrages zu werden?

Grundsätzlich müssen Sie das tun, wozu Sie sich ohnehin bereits entschieden haben. Sie schenken uns als Ihren Hausärzten Ihr Vertrauen und – das ist beim Hausarztvertrag neu – Sie schreiben sich bei uns für ein Jahr ein. In diesem Zeitraum suchen Sie bei allen gesundheitlichen Problemen als erstes unsere Praxis auf. Wie gewohnt bekommen Sie bei Bedarf eine Überweisung an einen Facharzt.

Für Gynäkologen, Augenärzte und Kinderärzte sowie im ärztlichen Notfalldienst und allgemein bei Notfallbehandlungen ist natürlich weiter keine Überweisung nötig!

 

Haben Sie jetzt noch Fragen zum Hausarztvertrag?

Nur zu, unser Praxisteam steht Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung. Bei offenen Fragen zögern Sie nicht und sprechen uns bei Ihrem nächsten Termin einfach darauf an.

Aktuell bieten wir die Teilnahme an für alle Versicherten der großen Kassen:

  • AOK Nordrhein,
  • Knappschaft
  • Techniker Krankenkasse (TKK),
  • Barmer GEK,
  • DAK Gesundheit,
  • HEK-Hanseatische Krankenkasse,
  • HKK (Handelskrankenkasse),
  • KKH Kaufmännische Krankenkasse und
  • Bahn-BKK.

Warum soll ich mich einschreiben?

Für Sie:

Die HzV sichert Ihnen auch in Zukunft eine hausärztliche Versorgung in der für Sie gewohnten Qualität.

 

Für Ihre Hausarztpraxis:

Sie unterstützen uns dabei, die Leistungen in unserer Praxis personell und qualitativ auf dem von Ihnen gewünschten und gewohnten Niveau zu halten, und ermöglichen der Praxis eine wirtschaftliche Perspektive.

 

Für die Allgemeinheit:

Ohne diese Verträge gäbe es kaum Hoffnung, junge Ärztinnen und Ärzte für den Beruf des Hausarztes zu interessieren. Und ohne Nachwuchs steigen die Arbeitsbelastung (und die Wartezeiten!) bei den verbleibenden Ärzten.

Bei Fragen oder Problemen gilt wie immer: Sprechen Sie unser Praxisteam an, wir helfen Ihnen gerne weiter!

In der Hoffnung, Sie für den neuen Hausarztvertrag gewonnen zu haben…

Anmerkung : Übernommen aus der Darstellung „Hausarztvertrag WL “ ( weiteres in der Verknüpfung am ende des Textes)

FAQ: Fragen zum Hausarztvertrag (Hausarztzentrierte Versorgung (HzV))

  • Die Patienten sichern sich ihren Hausarzt durch Unterstützung der Hausarztpraxis;
  • Der Hausarzt koordiniert die gesamte medizinische Versorgung der Patienten, sammelt Facharztberichte und vermeidet somit falsche Diagnostik oder Doppeluntersuchungen.
  • Die HzV-Hausärzte bilden sich regelmäßig bezüglich hausarzttypischer Behandlungsfelder fort. Der Patient erhält somit eine qualitative Behandlung nach aktuellem medizinischem Stand.
  • Durch den geringeren Verwaltungsaufwand für den Hausarzt entstehen Zeitreserven, die dem Patienten direkt zugutekommen und eine höhere Zufriedenheit auf beiden Seiten mit sich bringt.

Ja. Kinder und Jugendliche können ebenso wie Erwachsene am Hausarztprogramm teilnehmen. Das Kind oder der Jugendliche bzw. dessen Erziehungsberechtigte wählen einen Hausarzt aus, der die Versorgung koordiniert.

Die Patienten schreiben sich in der Praxis ihres gewählten Hausarztes in die HzV ein.

Vor Erklärung seiner HzV-Teilnahme wird der Patient aufgefordert, sich die Patienteninformationen zum Hausarztprogramm und zum Datenschutz sorgfältig durchzulesen. Anschließend unterschreibt der Patient die „Teilnahme-und Einwilligungserklärung Versicherte“ und den HzV-Beleg. Das Original der Teilnahme- und Einwilligungserklärung Versicherte erhält der Patient. Der Durchschlag verbleibt in der Patientenakte beim Hausarzt und muss dort mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden.

Nein. Für die Patienten entstehen durch die Teilnahme am Hausarztprogramm keine Kosten.

Nein. Die Versorgung von Patienten, die nicht teilnehmen wollen, erfolgt weiterhin im Rahmen der bestehenden Regelversorgung. Der Hausarzt behandelt die Patienten wie gewohnt und rechnet die entsprechenden Leistungen über die KV ab.

Der Patientkann sich seinen HzV-Hausarzt frei auswählen, ist dann aber für mindestens ein Jahr an diesen gebunden. Der gewählte Hausarzt kann während dieser Zeit nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gewechselt werden (z. B. Umzug des Hausarztes oder des Patienten). Nach frühestens 12 Monaten hat der Patient die Möglichkeit zur Vertragskündigung oder zum Wechsel seines HzV-Hausarztes ohne Begründung. Die Wahl eines Facharztes ist dem Patienten nach Überweisung durch seinen Hausarzt freigestellt.

Der Vertrag setzt hierzu auf mehreren Ebenen an:

  • Apparative Mindestausstattung der HzV-Praxen (Blutzuckermessgerät, EKG, Spirometer mit FEV1-Bestimmung);
  • Nachweis von Qualifikationen wie z.B.Abrechnungsgenehmigung zur Verordnung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sind Teilnahmevoraussetzungfür HzV-Hausärzte
  • Festlegung von Qualitätszielen (z.B. Grippeimpfung);
  • Aktive Unterstützung der DMP;
  • Fortbildungsverpflichtungen für HzV-Hausärzte;
  • Verpflichtende Teilnahme an Qualitätszirkeln;
  • Verpflichtung zur Behandlung von Patienten nach evidenzbasierten Leitlinien.

 

Für den Patienten ergeben sich keine Nachteile.

Teilnahmebedingungen für die Patienten, um an der HzV teilzunehmen, sind ein Wohnsitz in der KV – Region des Hausarztes und eine gültige Mitgliedschaft bei der jeweiligen, teilnehmenden Krankenkasse. Mit der Teilnahme erklärt der Patient für mindestens 12 Monate seine Bindung an den gewählten HzV – Hausarzt. Während dieser Zeit dürfen Fachärzte nur auf Überweisung des gewählten Hausarztes in Anspruch genommen werden (Ausnahme: Gynäkologen und Augenärzte sowie Notfälle).

sind nur aus wichtigem Grund vor Ablauf der 12 Monate zulässig (z. B. Umzug, nachhaltig gestörtes Arzt – Patienten – Verhältnis).

Checkliste für Ihre Entscheidung als Patient:

Teilnahme. In einen Hausarzttarif dürfen Sie sich einschreiben, wenn Sie 18 Jahre alt sind.

Dauer. Sie erklären die Teilnahme für mindestens ein Jahr.

Daten. Sie willigen ein, dass Ihre Patientendaten gespeichert werden. Außerdem dürfen die Ärzte, die Sie behandeln, die Daten austauschen.

Fachärzte. Sie verpflichten sich, nur dann zu einem Spezialisten zu gehen, wenn der Hausarzt Sie dorthin überweist. Viele gesetzlich Versicherte kennen dies. Denn oft werden Fachärzte gar nicht tätig, wenn keine Überweisung vom Hausarzt vorliegt. Lassen Sie sich von einem Facharzt behandeln, so sind Sie verpflichtet, ihm mitzuteilen, dass Sie an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen.

Zahnarzt. Augen- und Frauenärzte können Sie jederzeit ohne Überweisung aufsuchen, auch ohne Ihren Hausarzt zu informieren.

Notfall. Bei akuten Beschwerden müssen Sie natürlich nicht zu Ihrem Hausarzt gehen. Hat seine Praxis geschlossen, nachts oder am Wochenende, sind Sie frei, zu jedem Arzt Ihrer Wahl zu gehen. In der Regel teilen Ärzte ­ihren Patienten mit, wer die Vertretung übernimmt.

Krankenhaus. Sie sind verpflichtet, eine Krankenhausbehandlung nur auf Verordnung des Hausarztes oder aber der mitbehandelnden Fachärzte in Anspruch zu nehmen. In Notfällen können Sie sich selbstverständlich ­jederzeit im Krankenhaus behandeln lassen.